Die Massnahme ist Teil einer Anpassung der revidierten Geldwäschereiverordnung der Finma (GwV-Finma) als Folge des jüngsten Länderexamens der Schweiz durch die "Financial Action Task Force" (FATF). Die FATF hatte verschiedene Schwachstellen im Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung identifiziert, die Schweiz befindet sich derzeit deshalb in einem "vertieften Folgeprüfprozess".

tp/rw

(AWP)