Zürich (awp/sda) - Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine Klage gegen die Bank Julius Bär wegen verschwundener DDR-Millionen abgewiesen. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) forderte von der Zürcher Vermögensverwalterin insgesamt rund 204 Mio CHF. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie Julius Bär am Freitag mitteilte.

Die BvS hatte im September 2014 Klage gegen Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade eingereicht. Dabei ging es um die Summe von 97 Mio CHF plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen von 107 Mio CHF, wie einer Mitteilung des Bezirksgerichts zu entnehmen ist. Die BvS sieht sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Bank Cantrade.

Julius Bär hatte die Bank Cantrade im Jahr 2005 im Zuge der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS erworben. Julius Bär hatte die Forderungen der BvS stets bestritten. Allerdings hat sich die Bank offenbar auch für den gegenteiligen Fall abgesichert: Die Forderungen der BvS seien mit Bezug auf abgegebene Zusicherungen gegenüber der Verkäuferin der erworbenen Gesellschaften angemeldet worden, heisst es in der Bär-Mitteilung.

STRITTIGE TRANSAKTIONEN NACH 1990

Aufgrund einer Ergänzung des Parteigesetzes der DDR, die per 1. Juni 1990 in Kraft trat, hätte eine in Österreich wohnhafte Gesellschafterin und Geschäftsführerin der DDR-Aussenhandelsgesellschaft ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über das Vermögen verfügen können. Trotzdem gab es zwischen 1990 und 1992 weitere Transaktionen. Die BvS forderte deshalb in ihrer Klage die Erstattung der Auszahlungen und Überweisungen, die ab dem 1. Juni 1990 getätigt wurden.

Das Bezirksgericht Zürich kam hingegen zum Schluss, dass für die Bank kein Anlass bestand, an der Vertretungsbefugnis der Gesellschafterin zu zweifeln. Auch sah das Gericht keinen Grund für die Bank, Nachforschungen anzustellen, "aufgrund derer sie auf die Bestimmungen des deutschen Parteigesetzes gestossen wäre".

Das Gericht wies die Klage deshalb ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann nun beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.

AUF DER SUCHE NACH MILLIONEN

Deutschland sucht seit über 20 Jahren nach den Millionen, die nach dem Fall der Mauer spurlos verschwunden sind. Offenbar wurden damals grosse Beträge von einer DDR-Aussenhandelsgesellschaft zu ausländischen Banken geschafft, damit sie nicht an das wiedervereinigte Deutschland fallen würden.

Von diesen Banken will die BvS das Geld wieder eintreiben. Da das Geld allerdings längst wieder von den Konten abgezogen wurde und die Spuren verwischt wurden, sollen deshalb die Banken haftbar gemacht werden, die diese Bezüge nicht verhindert haben.

tp

(AWP)