Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) wacht darüber, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen im Postmarkt von den momentan über 200 registrierten Unternehmen eingehalten werden. Die Anzahl Anbieterinnen und Anbieter auf dem Postmarkt nehme jedoch stetig zu, schrieb Postcom am Montag in einer Mitteilung. Vermehrt käme es zu Outsourcing an Subunternehmen, was heikel sei.

Wegen Hinweisen auf Verstösse habe die Postcom am 6. Mai eine Aufsichtsmassnahme gegen eine gemeldete Anbieterin von Postdiensten ausgesprochen, nachdem sie deren Vereinbarungen mit ihren Subunternehmen überprüft habe. Es handle sich um das erste Aufsichtsverfahren, bei dem es um diese spezifische Thematik gehe, hiess es bei der Postcom auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Gemäss Postcom ist durch die besagten Vereinbarungen nicht gewährleistet, dass die Subunternehmen die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Die Aufsichtsbehörde habe daher die Anbieterin aufgefordert, bis Mitte September dieses Jahres diese Vereinbarungen neu abzuschliessen und einzureichen. Die Aufsichtsmassnahme könne beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Verfügung werde nicht publiziert.

Firmen, die ausschliesslich als Subunternehmen tätig sind, kann die Postcom nicht direkt überwachen, sie sind nicht meldepflichtig, wie es weiter hiess. Die Kontrolle erfolge über die registrierten Anbieterinnen von Postdiensten.

Die Postcom habe in den vergangenen Jahren bereits mehrere Aufsichtsverfahren gegen Postdiensteanbieterinnen geführt. Wegen Verletzung der Meldepflicht erliess sie im letzten Jahr 14 Strafbescheide.

(AWP)