Im Streit geht es um die Frage, wie die Stromtarife der Jahre 2009 und 2010 für die Grundversorgung berechnet werden sollen. Die Elcom hatte im April 2020 nach einem langen Hin und Her vor Gericht eine revidierte Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife der genannten Jahre erlassen.

Aber auch gegen diese Verfügung legte Repower Beschwerde ein, welche das Bundesverwaltungsgericht schliesslich ablehnte. Mit dem Weiterzug ans Bundesgericht will Repower eine höchstrichterliche Klärung der offenen Fragen erreichen, heisst es weiter.

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(AWP)