Das Bundespatentgericht hatte im Urteil vom 10. Juni 2016 eine Klage von Bombardier betreffend einer angeblicher Patentrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der Doppelstocktriebzüge RABe 511 an die SBB abgewiesen. In der Klage hatte Bombardier vorgebracht, Stadler verletze mit der Anordnung der Transformatoren und Stromrichter in den jeweiligen Triebwagen eines ihrer Patente. Die Kanadier hätten daraufhin die Unterlassung sowie Schadenersatz in beträchtlicher Höhe verlangt, heisst es weiter.

Stadler berief sich seinerseits darauf, die betroffene Erfindung bereits vor der Hinterlegung des Patents von Bombardier gebraucht zu haben. Ohnehin habe man dieses Patent für nichtig befunden. Das Bundespatentgericht wie auch das Bundesgericht stützten die Auffassung von Stadler, wiesen die Klage ab und belegten Bombardier mit der Pflicht, Stadler eine Parteientschädigung von insgesamt 174'000 CHF zu bezahlen und die Gerichtskosten von gesamthaft 72'000 CHF zu tragen.

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(AWP)