Hintergrund für die Gründung der neuen Aufsichtsorganisation sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FINIG) und das Finanzinstitutsgesetz (FIDLEG). Diese würden voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft treten, wobei sie für Vermögensverwalter und Trustees den Anschluss an eine privatrechtliche Aufsichtsorganisation vorsähen.

Der VSV und der VQF als Berufsverbände für Vermögensverwalter würden daher nun den Aufbau einer entsprechenden "professionellen und glaubwürdigen" Aufsichtsorganisation gewährleisten. Die neue FINcontrol Suisse solle dabei nicht nur den vom FINIG betroffenen Finanzintermediären des VQF und VSV offenstehen, sondern sich auch den übrigen Finanzintermediären als Aufsichtspartner anbieten, hiess es weiter.

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(AWP)