Einer der Mitbeschuldigten nimmt an den ersten Verhandlungstagen coronabedingt nicht teil. Seine Befragung hat das Gericht bereits auf den 9. März verschoben.

Damit müssten erste Plädoyers gehalten werden, bevor sich der letzte Beschuldigte zu Wort gemeldet habe, kritisierte Vincenz' Anwalt. Der Prozess müsse deshalb verschoben werden.

Sistieren, zurückweisen, einstellen

Der Verteidiger von Beat Stocker stellte sich hinter diesen Antrag. Ohne Verschiebung drohe eine "Verzettelung der Hauptverhandlung". Er beantragte zudem, dass die Anklage zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt werden soll. Diverse Vorwürfe seien verjährt, in anderen fehlten Strafanträge.

Im Rahmen der Vorfragen versuchten auch weitere Verteidiger, die Hauptverhandlung vor ihrer eigentlichen Durchführung zu stoppen - oder zumindest hinauszuzögern. So forderte etwa der Verteidiger eines Mitbeschuldigten, dass das Verfahren zu sistieren sei und die Staatsanwaltschaft das Vorverfahren wiedereröffnen müsse.

Denn gegen die schweren Vorwürfe könne sich sein Mandant, der in der Westschweiz lebt, nicht persönlich verteidigen. Es sei kein faires Verfahren möglich - weder die Anklageschrift noch die wesentlichen Akten seien auf Französisch übersetzt worden. Laut Verteidiger ist eine diesbezügliche Beschwerde beim Bundesgericht noch hängig.

Ein weiterer Verteidiger stellte den Antrag, dass zumindest das Verfahren gegen seinen Mandanten ganz eingestellt werden soll. Der 68-Jährige sei wegen einer neurologischen Erkrankung nicht mehr verhandlungsfähig. Die Krankheit sei weder heilbar noch in ihrem Verlauf wesentlich beeinflussbar.

Staatsanwalt will vorwärts machen

Der Staatsanwalt sprach sich gegen eine Verschiebung der Verhandlung aus. Dies sei nicht notwendig. So habe sich etwa der abwesende Mitbeschuldigte bereits im Rahmen der Untersuchung zu den Vorwürfen geäussert. Und die Verfahrensrechte des französischsprechenden Beschuldigte seien gewahrt worden; dessen Übersetzungsanträge seien zweimal vom Zürcher Obergericht abgelehnt worden.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Vormittag alle Vorfragen der Parteien gesammelt. Es wird nun über die verschiedenen offenen Punkte - inklusive der beantragten Verschiebung - beraten. Um 16 Uhr wird es seine Entscheide bekanntgeben.

Erst dann wird das Gericht, sofern es den Prozess nicht verschiebt, in die eigentliche Verhandlung mit der Befragung der anwesenden Beschuldigten und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Privatkläger und der Verteidigerteams einsteigen.

Vier zusätzliche Verhandlungstage

Auch wenn der weitere Fortgang des "Monsterprozesses" derzeit noch unklar ist, steht bereits fest, dass er mehr Zeit benötigen wird als angenommen. Zusätzlich zu den vier Verhandlungstagen in dieser Woche hat das Gericht die Parteien inzwischen an vier weiteren Terminen im März vorgeladen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ex-Raiffeisenboss Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung vor.

Sie sollen unrechtmässige Gewinne in Höhe von 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Dies einerseits durch Firmendeals, an denen sie sich gemäss Staatsanwaltschaft verdeckt beteiligt hatten. Andererseits sollen sie private Auslagen - unter anderem Besuche in Stripclubs - auf Geschäftsspesen genommen haben.

Fünf Mitbeschuldigte sollen dazu in gewissen Punkten Beihilfe geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für Vincenz und Stocker Freiheitsstrafen in Höhe von sechs Jahren.

(AWP)