Diese Anzeige gehe zuhanden der Aufsichtskommission zur Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken wegen Verstössen gegen die Vereinbarung über die Standesregeln, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Mit der Anzeige zielen die beiden Kunden auf eine Untersuchung gegen die SGKB wegen aktiver Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei in Deutschland wohnhaften Bankkunden.

Zudem erwägen die beiden Brüder Kortleitner gemäss der Mitteilung zusätzlich die Prüfung einer Anzeige beim deutschen Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie einer Anzeige an das Finanzamt für Strafsteuersachen in Köln. Es werde vermutet, dass weitere SGKB-Kunden betroffen seien.

Der Fall geht allerdings schon Jahre zurück - es sind bereits Zivilklagen gegen die Bank sowie Strafanzeigen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Bank durch die Herren Kortleitner hängig. Im November kamen dann Strafanzeigen gegen die SGKB und drei leitende Mitarbeiter hinzu.

SGKB weist Vorwürfe zurück

Die Kantonalbank weist die Vorwürfe der Brüder in einer Stellungnahme vom Freitag als unbegründet zurück. Man werde sich dazu gegebenenfalls in den dafür vorgesehenen Verfahren äussern. Der Fall betreffe Vorgänge, die viele Jahre zurücklägen, wobei der damalige Kundenberater die Bank bereits 2014 verlassen habe.

Die im November 2019 eingereichte Strafanzeige gegen die Bank und leitende Mitarbeiter sei nicht anhand genommen, da es keine Indizien für die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegeben habe. Dieser Entscheid sei rechtskräftig und die Zivilklagen seien hängig. Von der nun bei bei der Schweizerischen Bankiervereinigung eingereichten Klage habe man derweil keine Kenntnis.

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(AWP)