Die Untersuchung habe gezeigt, dass zwischen dem Unternehmen und ihren Händlern im Zeitraum 2009 bis 2015 Absprachen bestanden haben. Husqvarna hatte unmittelbar nach Eröffnung der Untersuchung eine Selbstanzeige eingereicht und daraufhin mit der Wettbewerbsbehörde eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen, heisst es weiter. Dabei habe sich das Unternehmen verpflichtet, den Händlern weder direkt noch indirekt Mindest- oder Festverkaufspreise vorzugeben. Das kooperative Verhalten habe eine erhebliche Sanktionsminderung zur Folge gehabt, schreibt die Kommission weiter.

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(AWP)