Grund für die Rückweisung ist ein Anschein der Befangenheit beim zunächst in dieser Sache ermittelnden Staatsanwalt, wie das Obergericht des Kantons Zürich am Freitag mitteilte. Dies war bereits der Grund dafür, dass die Verhandlung vor dem Obergericht am 8. Dezember vergangenen Jahres kurz nach Beginn wieder abgebrochen wurde.

Der Anschein der Befangenheit beim Staatsanwalt hat gemäss dem Entscheid des Obergerichts dazu geführt, dass die von ihm erhobenen Beweise nicht gegen die Beschuldigten verwendet werden können. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, soll deshalb nun die Beweisabnahme wiederholen. Möglich ist auch, dass das Bezirksgericht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückweist.

Grund für mögliche Befangenheit des ursprünglich ermittelnden Staatsanwalts ist, dass er nicht nur in diesem Verfahren ermittelte, sondern parallel dazu auch eine gegenseitige Strafanzeige des beschuldigten Rechtsanwalts behandelte.

Gegen den Entscheid des Obergerichts kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

In dem Prozess gibt es drei Beschuldigte. Zwei davon sind ehemalige Mitarbeiter der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, beim dritten handelt es sich um den deutschen Anwalt Eckart Seith.

Interne Dokumente zugespielt

Den beschuldigten ehemaligen Bank-Mitarbeitern wird vorgeworfen, sich an Anwalt Eckart Seith gewandt und ihm interne Dokumente zugespielt zu haben. Mit Hilfe dieser Dokumente soll Seith den milliardenschweren Drogerie-König Erwin Müller im Kampf gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin vertreten haben.

Als Gegenleistung sollten die beiden Bank-Mitarbeiter 1 Prozent des Prozess-Erlöses von 45 Millionen Euro erhalten. Das Bezirksgericht Zürich hatte Anwalt Eckart Seith im April 2019 wegen Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage sprach es ihn frei.

Die Bank-Mitarbeiter erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe wegen Wirtschaftsspionage respektive ebenfalls eine bedingte Geldstrafe wegen Anstiftung zum Vergehen gegen das Bankengesetz.

Hintergrund des Verfahrens ist der so genannte Cum-Ex-Steuerbetrug. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliarden-Schaden.

(AWP)