Ein Schuldspruch würde gemäss dem Verteidiger dazu führen, dass künftig ein unrealistischer Massstab bei der Beurteilung der Gefahrenlage angelegt werden müsste. «Ein Blick auf die Gefahrenkarte Graubündens zeigt, dass beträchtliche Teile des Kantons von Naturgefahren bedroht sind.» Wenn jedes Restrisiko eines Ereignisses ausgeschlossen werden müsste, würden weite Teile Graubündens unbewohnbar, so der Anwalt.

Keiner der Angeklagten trage die Verantwortung dafür, dass im Falle des Bergsturzes am Piz Cengalo 2017 das Restrisiko eingetreten sei.

Beim Bergsturz im August 2017 kamen acht Menschen ums Leben. Den fünf Angeklagten wird aufgrund der unterlassenen Sperrung der Wanderwege mehrfache fahrlässige Tötung vorgeworfen.

(AWP)