«Giacometti verfügte nicht über das entsprechende Fachwissen, um die Gefahrenlage einzuschätzen», sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Ausserdem sei nicht einmal sicher, ob die Anklageschrift überhaupt genügt habe.
Giacometti sei pauschal eine Pflichtverletzung vorgeworfen worden, ohne dass diese konkret benannt worden sei. Gleiches gilt für den Gemeindemitarbeiter der Gemeinde Bregaglia. In beiden Fällen kam das Gericht deshalb zu einem klaren Freispruch.
Freispruch auch für die Experten
Bei den beiden Verantwortlichen des Kantons stellte das Gericht zwar fest, dass sie Empfehlungen abgeben mussten und für die Einschätzung der Gefahrenlage zuständig waren.
Es sei aber nicht erwiesen, dass die damalige Gefahreneinschätzung falsch gewesen sei. Deshalb würden sie nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen.
Beim Bergsturz im August 2017 verloren acht Berggänger ihr Leben. Zu verantworten hatten sich im Prozess zwei Kantonsvertreter, ein externer Geologe sowie zwei Vertreter der Gemeinde Bregaglia - unter anderem die ehemalige Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti. Die Staatsanwaltschaft forderte für alle fünf Beschuldigte bedingte Geldstrafen.
(AWP)
