Konnte der Bergsturz am Piz Cengalo vom 23. August 2017 mit acht Todesopfern vorausgesehen werden oder nicht? Um diese Frage drehte sich das Urteil des Regionalgerichtes Maloja. Es kam zum Schluss, dass keiner der Beschuldigten sich der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat.

Klar war nach Ansicht des Gerichts der Freispruch für FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, die zum Zeitpunkt des Bergsturzes Gemeindepräsidentin von Bregaglia war. Auch einen klaren Freispruch gab es für den Gemeindemitarbeiter, der als Bindeglied zwischen den Experten und der Gemeinde fungierte.

«Giacometti verfügte nicht über das entsprechende Fachwissen, um die Gefahrenlage einzuschätzen», sagte die Richterin. Ausserdem sei nicht einmal sicher, ob die Anklageschrift überhaupt genügt habe. Giacometti sei pauschal eine Pflichtverletzung vorgeworfen worden, ohne dass diese konkret benannt worden sei. Gleiches gilt für den Gemeindemitarbeiter der Gemeinde Bregaglia.

Giacometti: «Habe mich korrekt verhalten»

Giacometti reagierte erleichtert. «Ich habe mich damals korrekt verhalten». Dies sei nun auch vom Gericht bestätigt worden. Das Verfahren, das neun Jahre dauerte, bezeichnete sie als «zeitweise sehr belastend». Sie sei froh, dass dieses Kapitel abgeschlossen sei. «Ich werde aber nie vergessen, dass beim Bergsturz acht Menschen gestorben sind.»

Das Verfahren habe jedoch auch gezeigt, dass über die Zuständigkeiten von Gemeinden und Kanton gestritten werde. «Die Gemeinden sind schlicht nicht in der Lage, Naturkatastrophen vorauszusehen und Gefahren einzuschätzen», zeigte sie sich überzeugt. Dafür habe der Kanton Spezialisten und die erforderlichen Mittel. «Sie sollen die Gemeinden unterstützen.»

Gericht übt Kritik am Kanton

Weniger eindeutig war der Freispruch bei den beiden Mitarbeitenden des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren. Bei diesen stellte das Gericht fest, dass sie Einschätzungen abgeben mussten und für Empfehlungen, die der Gefahrenlage entsprechen, zuständig waren.

Es sei aber nicht erwiesen, dass die damalige Gefahreneinschätzung falsch gewesen sei. Sie hätten sich mit der Lage auseinandergesetzt und sie vor Ort beurteilt. Bei jeder Gefahrenbeurteilung gebe es aber ein Restrisiko. Deshalb würden sie nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen.

Das Gericht zeigte sich jedoch erstaunt, dass für den Piz Cengalo, bei dem es regelmässig zu Sturzereignissen kommt, kein verbindlicher Notfallplan existierte. «Das Gefahrenpotenzial am Berg war bekannt, das wirft Fragen bezüglich der Notfallorganisation auf.»

Mitgefühl vom Amtsleiter

Der Amtsleiter des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN), Urban Maissen, zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA über den Freispruch erleichtert. «Nichtsdestotrotz ist unser Mitgefühl bei den Hinterbliebenen.» Zur Kritik des Gerichts erklärte er nur: «Wir werden die Begründung des Gerichts studieren, weshalb wir jetzt dazu keine Stellung nehmen.»

Das Gericht sprach auch den externen Geologen frei. Dieser habe dem Kanton am 10. August empfohlen, die Val Bondasca zu schliessen. Dass er diese Empfehlung bei einer Sitzung am 14. August nicht aufrechterhalten habe, könne ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, da das AWN eine Risikobeurteilung vor Ort vorgenommen und er sich auf diese gestützt habe.

Der Opferanwalt nahm gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA in einem schriftlichen Statement Stellung. «Für meine Mandanten stand in diesem Verfahren von Anfang an nicht die Bestrafung einzelner Personen im Vordergrund, und es ging ihnen auch zu keiner Zeit um finanzielle Interessen.»

Vielmehr sei es immer ihr Anliegen gewesen, dass umfassend aufgearbeitet werde, wie es zu diesem Unglück habe kommen können. «Diese Aufarbeitung hat stattgefunden.» Entscheidend sei nun, dass daraus Lehren gezogen würden.

Staatsanwalt «nicht überrascht»

Der Staatsanwalt, der für die fünf Beschuldigten bedingte Geldstrafen gefordert hatte, zeigte sich «nicht überrascht». Er habe im Plädoyer darauf hingewiesen, dass es gute Gründe gegeben hätte, das Tal zu sperren. Er habe aber auch dargelegt, dass es auch entlastende Momente für die Beschuldigten gegeben habe. Ob er das Urteil weiterzieht, ist noch offen.

(AWP)