Die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia habe sich bei ihren Entscheiden betreffend Sperrung der Wanderwege in der Val Bondasca auf die Expertise der Mitarbeiter des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) sowie des externen Geologen gestützt. Sie habe alle Empfehlungen, die ihr die Experten abgegeben hätten, umgesetzt.
Der Verteidiger bezog sich dabei auf die Sitzung am 14. August 2017, an der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und Kantonsangestellte teilgenommen hatten. Dabei sei keine Schliessung der Wanderwege empfohlen worden.
Über den Mail-Verkehr in den Tagen vor der Sitzung zwischen dem kantonalen Amt und dem externen Geologen, bei denen eine Schliessung ein Thema war, sei Giacometti bis nach dem Bergsturz nicht informiert gewesen.
Gemeindevertreter seien nicht in der Lage, bei Naturgefahren die hochkomplexe Einschätzung der Gefahrenlage selbstständig vorzunehmen. Deshalb müssten sich diese auf die Aussagen der Experten verlassen.
«Grosse Gefahr für alle Gemeindepräsidenten»
Der Anwalt monierte auch, dass die FDP-Nationalrätin einer willkürlichen Anklage ausgesetzt sei. Entscheidungen würden zusammen mit dem ganzen Gemeindevorstand getroffen, und sie sei damals nicht für das Thema Sicherheit zuständig gewesen. «Meine Mandantin wurde einzig und allein angeklagt, weil sie damals Gemeindepräsidentin war», sagte er. Würde seine Mandantin verurteilt, stelle dies eine grosse Gefahr für alle Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten dar, da sie bei tödlichen Ereignissen in der Gemeinde immer Sorge haben müssten, belangt zu werden.
Wenn der Kanton nun behaupte, er sei für Empfehlungen nicht zuständig, so müsse das Amt für Wald und Naturgefahren sich überlegen, ob es sich nicht wieder wie vor 2011 in Amt für Wald umbenennen wolle.
Der Verteidiger erwähnte ausserdem, wie sich Giacometti direkt nach dem Unglück verhalten habe. Sie sei unverzüglich gemeinsam mit einem Gemeindemitarbeiter in die Gefahrenzone gefahren und von Haus zu Haus gegangen, um Bewohnerinnen und Bewohner vor der Gefahr zu warnen und sie zu bitten, ihre Häuser zu verlassen.
(AWP)
