Ziemlich genau neun Jahre sind vom Bergsturz bis zum Prozess über den Tod der acht Wanderer vergangen. Eine lange Wartezeit, die der Anwalt eines der beiden kantonalen Mitarbeiter anprangerte.
Der Prozess hätte bereits im Herbst 2024 stattfinden sollen, also vor zwei Jahren. Doch die von der Bündner Staatsanwaltschaft erhobenen Beweise seien für das Regionalgericht Maloja unvollständig gewesen. Deshalb erhob das Gericht weitere Beweise - eine Arbeit, die der Anwalt als «aufwendig» bezeichnete. Das Gericht sei jedoch nicht befugt gewesen, bestimmte Dokumente bei der ETH Zürich, der Gemeinde Bregaglia und dem Kanton Graubünden anzufordern.
Die Verteidigung des kantonalen Mitarbeiters ging auch auf die Frage der Sperrung der Wanderwege im Val Bondasca ein. Nach Ansicht des Anwalts war die Gemeinde dafür zuständig, die Sicherheit der Wanderwege zu gewährleisten.
Das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren liefere der Gemeinde lediglich technische Einschätzungen und sei nicht verpflichtet, Empfehlungen abzugeben. Das gehe aus der Anklageschrift aber nicht so hervor, es fehle eine Differenzierung der Rollen der fünf Angeklagten.
Die Sperrung der Wanderwege sei nicht in die Zuständigkeit seines Mandanten gefallen.
(AWP)
