Konkret werfe die Staatsanwaltschaft dem Mitarbeiter der Gemeinde Bregaglia vor, er habe die Gefahrenlage falsch eingeschätzt. Ausserdem habe er es pflichtwidrig unterlassen, dem Gemeindevorstand zur Sperrung der Wanderwege zu raten, auf denen dann beim Bergsturz am 23. August 2017 acht Menschen ums Leben kamen.
Der Anwalt führte aus, dass sein Mandant als Bindeglied zwischen der Gemeinde Bregaglia, den Kantonsmitarbeitern und dem externen Geologen fungiert habe. Er verfüge dabei als Förster nicht die Expertise, drohende Bergstürze zu antizipieren. Er habe sich deshalb auf die Einschätzung der Experten verlassen, die an einer Sitzung am 14. August 2017 keine Schliessung der Wanderwege als Massnahme empfohlen hätten.
Er bemängelte ausserdem, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift behaupte, der Förster habe eine Garantenstellung innegehabt und diese sei ihm bewusst gewesen. Dies treffe nicht zu und werde vonseiten der Anklage auch nicht mit konkreten Beweisen untermauert. Eine Garantenstellung betrifft Personen, die besondere Pflichten haben, einen Schaden oder eine Gefahr von anderen abzuwenden.
Ähnliche Vorwürfe bezüglich der Anklageschrift hatten bereits die zuvor plädierenden Verteidiger geäussert.
Förster ohne Entscheidungsbefugnis
Der Förster habe ausserdem keinerlei Entscheidungen - etwa über die Schliessung der Wanderwege - treffen können. Dieser Entscheid obliege dem Gemeindevorstand der Gemeinde Bregaglia.
Der Verteidiger von FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, die zum Zeitpunkt des Bergsturzes als Gemeindepräsidentin amtete, wird am Nachmittag sein Plädoyer halten.
Giacometti nahm aber bereits am Montag zu den an sie erhobenen Vorwürfen Stellung. Sie hielt während der Befragung daran fest, dass sie nicht in die Gefahrenbeurteilung involviert gewesen sei und sich auf die Einschätzungen der zuständigen Experten verlassen habe. Deshalb sei auch nicht über eine Sperrung der Wanderwege im Gebiet diskutiert worden.
Giacometti erklärte, dass eine Sperrung theoretisch innert weniger Stunden möglich gewesen wäre. Da es aber keine entsprechenden Empfehlungen gegeben habe, sei diese nicht zur Debatte gestanden. Sie habe sich immer auf diese Empfehlungen verlassen.
(AWP)
