Ein Teil der Härtefallmassnahmen sei gemessen am Bedarf zu hoch beziehungsweise unnötig gewesen, hielt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einer Evaluation fest. Zudem sei es zu Ungleichbehandlungen zwischen Branchen und zwischen Firmen innerhalb einer Branche gekommen.
Mit der Fokussierung auf den Firmenumsatz bei den Entschädigungen wurden Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen, aber tiefen Fixkosten bevorzugt. Kritisch sah die Finanzkontrolle die Lockerungen des Zugangs für Firmen, die auf Anordnung geschlossen wurden. Dadurch erhielten auch Unternehmen Hilfsgelder, die kaum betroffen waren, etwa wegen anderer Absatzkanäle wie Online-Versand und Take-away.
Die EFK schlug für künftige Hilfen unter anderem die Möglichkeit von Rückforderungen in Fällen mit zu hoher Unterstützung vor. Weiter soll das Ziel einer Finanzhilfe klar formuliert werden, die Bewilligungskriterien sollen zu hohen Hilfen entgegenwirken, und eine rasche Reaktion der öffentlichen Hand ist von zentraler Bedeutung. Eine vollständige Deckung von ungedeckten Kosten ist laut der Finanzkontrolle nicht nötig, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis mit zunehmender Deckung stagniert.
Föderale Probleme
Schliesslich sah die EFK auch ein Problem im Föderalismus und schlug für die Zukunft eine Ausarbeitung von Grundsätzen zur Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Die Kombination aus stark föderalem Vollzug und hohem Finanzierungsanteil des Bundes sei «ungünstig». Es bestehe das Risiko, dass die Kantone die finanziellen Mittel nicht effizient einsetzten, wenn der überwiegende Teil der Lasten vom Bund getragen werde.
Alles in Allem haben sich die Härtefallhilfen nach Ansicht des Bundesrats bewährt. Er stützte sich bei seiner Einschätzung auf bei der Umsetzung gewonnene Erfahrungen sowie auf zwei Evaluationen. Die erste Evaluation zu Konzeption und Wirkungen wurde von der Finanzkontrolle durchgeführt, die zweite Evaluation zum Vollzug von Interface Politikstudien Forschung Beratung in Zusammenarbeit mit Ecoplan.
Die 35'000 Unternehmen erhielten die Unterstützung mehrheitlich in Form von À-fonds-perdu-Beiträgen. Knapp die Hälfte der Hilfen ging an den Gastronomie- und Hotelleriesektor. Weitere relevante Anteile flossen an Betriebe im Gross- und Detailhandel und in der Reisebranche.
Positive Bilanz
Die von der Finanzkontrolle durchgeführte Umfrage zeigte, dass diese Hilfen eine wichtige und effiziente Unterstützung darstellten und sich auf die meisten der befragten Unternehmen positiv auswirkten. Entscheidend waren dabei seitens Bund und vonseiten der Kantone die Reaktionsgeschwindigkeit und die Flexibilität des Vollzugs angesichts der sich ständig verändernden Lage.
Mit den Härtefallhilfen sollten Konkurse und Arbeitsplatzabbau von Unternehmen während der Corona-Krise respektive der behördlich angeordneten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus verhindert werden. Insbesondere sollten hohe ungedeckte Fixkosten vom Staat erstattet werden.
Die Härtefallhilfen traten per Dezember 2020 in Kraft und waren eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Hilfen wie etwa die Kurzarbeits- oder die Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Zuständig für den Vollzug waren die Kantone. Sie entschieden, ob sie auf ihrem Gebiet Massnahmen ergreifen und wie sie diese konkret ausgestalten.
Beispiellose Krise
Der Ausbruch des Coronavirus auch in der Schweiz Anfang 2020 führte zur grössten Krise im Land seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Bundesrat rief zeitweise den Notstand aus.
Im Kampf gegen das Virus und um Ansteckungen zu vermeiden, griffen die Behörden zu drastischen Mitteln. Die Schliessung von Läden, Restaurants, Museen, Sportanlagen und Kulturbetrieben brachte ganze Wirtschaftsbereiche fast komplett zum Erliegen. Der Bund stellte gleichzeitig ein beispielloses Hilfsprogramm auf die Beine: Allein für die Wirtschaftshilfen sprach er bisher insgesamt rund 50 Milliarden Franken oder sagte diese zu.
In der Schweiz starben über 14'000 Menschen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion, tausende weitere erkrankten teils schwer.
(AWP)