Die Beschwerden seien unzulässig, geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Richter in Lausanne verwiesen auf die Rechtsprechung. Eine Abstimmung werde nur bei schwerwiegenden Unregelmässigkeiten annulliert, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten.

Bei der Abstimmung vom 30. November 2025 wurde die Vorlage mit 84,2 Prozent der Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt. Eine entscheidende Beeinflussung durch die von den Beschwerdeführern beanstandeten Informationen sei daher ausgeschlossen.

Keine grundsätzliche Bedeutung

Das Gericht lehnte es auch ab, die Unregelmässigkeiten als solche festzustellen. Die Rügen bezögen sich einzig auf diese Abstimmung und hätten keine grundsätzliche Bedeutung für künftige Urnengänge. Zuvor hatte der Waadtländer Staatsrat am 14. Januar 2026 die drei Beschwerden für unzulässig erklärt.

Die Service-citoyen-Initiative sah vor, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt erbringen müssen. Mit diesem Bürgerdienst sollte das Gemeinwohl gestärkt werden. (Urteile 1C_678/2025, 1C_736/2025 und 1C_79/2026 vom 5.6.2026)

(AWP)