Die K-fee System GmbH hält drei Patente, die sich auf Kaffeekapseln mit Barcode beziehen. Im August 2021 reichte sie beim Bundespatentgericht in St. Gallen eine Klage ein, um die Herstellung und den Vertrieb der Vertuo-Kapseln von Nespresso des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé zu verbieten. Ausserdem forderte sie Schadenersatz und die Vernichtung der Lagerbestände.
Die Klägerin ist der Ansicht, das von Nespresso verwendete Kodierungssystem sei durch ihre Patente geschützt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Vertuo-Kapseln tragen an ihrem Rand schwarze oder weisse Striche, die von der Maschine gelesen werden, um die Einstellungen zu optimieren.
Nachdem das Bundespatentgericht die Klage abgewiesen hatte, wandte sich K-fee an das Bundesgericht. Es bestätigte die Sicht der Vorinstanz. So stellte das Patentgericht im Wesentlichen fest, dass der auf den Vertuo-Kapseln angebrachte Binärcode kein Strichcode im Sinne der geltend gemachten Patente sei.
Die Beschwerdeführerin vertrat die Auffassung, dass ein Strichcode eine Unterkategorie des Binärcodes sei.
(Urteil 4A_320/2023 vom 21.11.2023)
(AWP)