Hintergrund des Falls ist ein Strafverfahren der Waadtländer Staatsanwaltschaft wegen mutmasslichen Anlagebetrugs im Internet. Über eine Plattform sollen Dutzende Opfer um mehr als 1,7 Millionen Franken gebracht worden sein. Im Juli 2025 wies die Behörde mehrere Provider an, den Zugang zu den betrügerischen Webseiten zu sperren.
Der Internetanbieter Init7 wehrte sich gegen die Anordnung und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Die Lausanner Richter haben dem Unternehmen Recht gegeben, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.
Sie halten fest, dass der Gesetzgeber bereits in mehreren Spezialgesetzen die Möglichkeit von Netzsperren geschaffen habe. Als Beispiele nennen sie das Geldspielgesetz, das Fernmeldegesetz gegen verbotene Pornografie und vorläufige Sperrungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs.
Appell an den Gesetzgeber
Die Existenz dieser Spezialbestimmungen spricht laut Bundesgericht gegen eine weite Auslegung der allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen zur Beschlagnahme und Sicherheitseinziehung. Es könne eine solche Regelung nicht durch eine Lückenfüllung selbst schaffen, heisst es im Urteil.
Das höchste Schweizer Gericht anerkennt die Bedeutung solcher Massnahmen im Kampf gegen die Cyberkriminalität. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, die nötigen politischen Abwägungen zu treffen und eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.
Für Netzsperren ausserhalb der Spezialregelungen wäre festzulegen, bei welchen Gesetzesverletzungen sie angeordnet werden dürfen, welche Behörde sie endgültig verhängen kann und unter welchen Bedingungen dies gegebenenfalls vorläufig zulässig wäre. (Urteil 7B_52/2026 vom 12.10.2026)
(AWP)
