Üblicherweise rückt der amtierende Vizepräsident als Präsident auf. Parrino wird jedoch zur Wahl als Vizepräsidenten vorgeschlagen, wie aus einer am Dienstag publizierten Medienmitteilung des Bundesgerichts hervor geht.

Den Vorschlag an die Vereinigte Bundesversammlung hat die Vollversammlung der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter (Gesamtgericht) am 12. Oktober 2026 beschlossen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Bundesversammlung wird in der Wintersession auf Vorschlag des Bundesgerichts das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2027 bis 2028 wählen.

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(AWP)