Der Vorschlag an die Vereinigte Bundesversammlung wird von der Vollversammlung der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter (Gesamtgericht) in einer geheimen Wahl eruiert. Diese fand gemäss einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung am 12. Oktober statt.

Überraschenderweise wurde Müller von der Vollversammlung zum Präsidiums-Kandidaten gekürt. Der Berner ist seit September 2019 Bundesrichter. Zuvor war er Richter auf kantonaler Ebene.

Wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist, hat sich der amtierende Präsident des Bundesgerichts nicht explizit nicht mehr zur Wahl gestellt, wie dies sein Vorgänger Yves Donzallaz nach einer Amtsperiode (2023/24) getan hatte.

Als Vizepräsidenten schlägt das Bundesgericht wiederum Francesco Parrino (SP) vor, der das Amt seit zwei Jahren innehat. Üblicherweise rückt der Vizepräsident auf den Posten des Präsidenten nach.

Unruhe im Gericht

Die Bundesversammlung wird in der Wintersession auf Vorschlag des Bundesgerichts das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2027 bis 2028 wählen. Auch die Gesamterneuerungswahl wurde ausnahmsweise von der Gerichtskommission von der Herbst- auf die Wintersession verschoben.

Grund dafür war die von der «Weltwoche» publik gemachte frühere Beziehung zwischen den beiden Bundesgerichtsmitgliedern Yves Donzallaz (parteilos, ehemals SVP) und Beatrice van de Graaf (SVP). Das Bundesgericht liess zur Klärung einen unabhängigen Expertenbericht ausarbeiten.

(AWP)