Die Gerichtskommission (GK) ist verantwortlich für die Vorbereitung der Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts. Diese hätte eigentlich in der Herbstsession stattfinden sollen, wird nun aber gemäss Entscheid der GK auf die Wintersession verschoben. Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Donzallaz und van de Graaf angehört

Die Gerichtskommission beschäftigte sich erstmals mit dem Fall, der im vergangenen Frühjahr bekannt geworden war. Ende April berichtete die «Weltwoche» über die Liebesbeziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts gab einen Expertenbericht in Auftrag, um die Dauer und Art dieser Beziehung klären zu lassen.

Im Zentrum stand die Frage, ob Donzallaz und van de Graaf eine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingegangen waren. Eine derart qualifizierte Beziehung wäre gemäss Bundesgerichtsgesetz nicht mit ihrem Amt vereinbar. Im Juli überwies das Bundesgericht den vertraulichen Bericht den Zuständigen im Parlament.

Donzallaz und van de Graaf wurden von der Gerichtskommission angehört, ebenso der Präsident des Bundesgerichts. Auch mit den Autoren des Berichts zum Fall sprach die Kommission. Und sie führte eine erste, interne Diskussion.

Zeit gewinnen

Daraufhin beschloss die Gerichtskommission, die Wahl des gesamten Bundesgerichts von der Herbst- auf die Wintersession 2026 zu verschieben. Ende 2026 endet die Amtszeit der derzeitigen Bundesrichterinnen und - richter. Der 64-jährige Donzallaz und die 55-jährige van de Graaf wollen sich nach Angaben der GK zur Wiederwahl stellen.

Die Gerichtskommission will mit ihrem Entscheid Zeit gewinnen, einerseits für weitere Abklärungen, wie es in der Mitteilung hiess. Anderseits will sie sich die Möglichkeit offenhalten, ihren Wahlvorschlag an die Räte in Kenntnis allfälliger Entscheide des Bundesgerichts zu Revisionsgesuchen zu verabschieden.

Denn die frühere Liebesbeziehung am Bundesgericht hat auch Folgen für Verfahren. Seit dem Bekanntwerden der Beziehung wurden zwölf Revisionsgesuche eingereicht. Das teilte ein Sprecher des Bundesgerichts am Mittwoch auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

«Gegen die Gepflogenheiten»

Die Gesuchstellenden machten gemäss früheren Angaben des Bundesgerichts geltend, dass zwischen Donzallaz und van de Graaf eine «dauerhafte Lebensgemeinschaft» bestanden habe. Laut dem Bundesgericht ist der vertrauliche Bericht eine Grundlage für die Beurteilung dieser Frage.

Nach Ansicht des Bundesgerichts verstossen Liebesbeziehungen grundsätzlich «gegen die Gepflogenheiten der Richterinnen und Richter am Bundesgericht». So entschied es das Gesamtgericht an einer Sitzung von Mitte Mai. Es argumentierte mit dem Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Bundesgerichts.

(AWP)