Weil die Unvereinbarkeitsregel bei Bundesrichtern mit Vorliegen einer dauernden Lebensgemeinschaft verletzt wurde, war der Spruchkörper des Gerichts im Pilotfall vorschriftswidrig besetzt. Der Mangel hat zur Folge, dass der Entscheid revidiert werden kann. Dafür muss der Betroffene ein entsprechendes Gesuch einreichen.
Van de Graaf wirkte am Entscheid des zum Pilotfall auserkorenen Urteils eines wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilten Mannes mit. Als dieser von der mittlerweile beendeten Beziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf erfuhr, stellte er ein Revisionsgesuch.
Er beantragte hauptsächlich, das ihn betreffende Urteil des Bundesgerichts vom Mai sei aufzuheben. Seine Beschwerde sei durch einen gesetzmässig zusammengesetzten Spruchkörper neu zu beurteilen.
(AWP)
