Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum leicht angepassten Breitbandfördergesetz verabschiedet. Nun kann das Parlament darüber entscheiden. Ziel der sogenannten Gigabitstrategie ist es, Wohn- und Geschäftsgebäude in dünn besiedelten Gebieten mit schnellen Festnetzanschlüssen von mindestens einem Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) im Download zu versorgen.

Moderne Breitbandnetze seien wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, sagte Rösti in Bern vor den Medien. Es gehe darum, bei den neuen Technologien international den Anschluss zu halten und dezentrales Arbeiten zu ermöglichen.

Wenn Menschen im ländlichen Raum im Homeoffice arbeiten könnten, würde das auch bedeuten, dass die Zahl der Bewegungen von Pendlerinnen und Pendlern nicht ohne Not erhöht werde - oder sogar reduziert werden könne. «Die Förderung wird sich bezahlt machen», so Rösti.

Angst vor «digitaler Kluft»

Gemäss der Botschaft sind rund 24 Prozent der Gebäude in der Schweiz nicht mit einer Leistung von einem Gbit/s angeschlossen, weil sie weder mit Glasfaser noch mit modernen Kabelnetzen erschlossen sind. Bei den Glasfasernetzen bis ins Gebäude lag die Abdeckung im Jahr 2024 bei 50 Prozent - im Vergleich zu 69 Prozent in der EU.

Bei der Internet-Grundversorgung nehme die Schweiz einen Spitzenplatz ein, hielt Rösti fest. «Beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur liegen wir im europäischen Vergleich aber auf den hinteren Rängen.» Versorgungslücken gebe es insbesondere auf dem Land. «Es kann eine digitale Kluft entstehen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.»

Der Handlungsbedarf ist laut dem Bundesrat akut: Ab den 2030er-Jahren stellt die Swisscom schrittweise die alten Kupfernetze ein. Ohne staatliche Hilfe drohen schätzungsweise 10 Prozent der Haushalte und Geschäfte in der Schweiz vom schnellen Internet abgehängt zu werden, weil sich der Glasfaserausbau für private Anbieter dort nicht lohnt. Nach Schätzungen des Bundes könnten rund 650'000 Gebäude in 600 Gemeinden mit den Geldern aufgerüstet werden.

Nur Defizit abfedern

Das geplante Förderprogramm sieht Mittel von insgesamt bis zu 730 Millionen Franken vor. Die Hälfte davon - maximal 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037 - soll der Bund übernehmen. Finanziert werden soll dieser Anteil aus künftigen Einnahmen von Mobilfunk-Konzessionsgebühren.

In der vergangenen Woche hatte die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) die Ausschreibung dazu lanciert. Laut Rösti werden die erwarteten Einnahmen den Finanzierungsbedarf für den Breitbandausbau übersteigen. Der Überschuss fliesse in die allgemeine Bundeskasse.

Interessierte Gemeinden sollen künftig beim Kanton Fördergelder beantragen können. «Nur der erwartete Verlust eines Ausbauprojekts wird subventioniert», präzisierte Rösti.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ist für die Aufsicht zuständig. Der Bund soll sich maximal an einem Viertel der Projektkosten beteiligen. Damit werden laut Bakom-Direktorin Gianna Luzio sogenannte Mitnahmeeffekte verhindert. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte darauf hingewiesen.

«Werden niemanden zu einer Investition zwingen»

Die andere Hälfte der Fördergelder müssen gemäss der Vorlage die betroffenen Kantone beisteuern, wobei sie die Kosten ganz oder teilweise an die Gemeinden überwälzen können. Die Teilnahme soll für Kantone und Gemeinden freiwillig sein. «Wir werden niemanden zu einer Investition zwingen», sagte Rösti. Um den Wettbewerb zu sichern, müssen Betreiberinnen konkurrierenden Anbietern Zugang zu den geförderten Infrastrukturen gewähren.

Fördergelder sollen primär in den Ausbau von Glasfasernetzen fliessen. Um hohe Kosten bei extrem abgelegenen Häusern zu verhindern, kann der Bundesrat Höchstbeträge pro Anschluss festlegen. Wird dieser Schwellenwert bei Glasfaser überschritten, muss entweder auf günstigere Funktechnologien umgeschwenkt werden oder die Gemeinde muss die Differenz selbst zahlen.

Rösti hielt auf Nachfrage fest, dass rund 7 Prozent der noch nicht ausgerüsteten Gebäude mit Glasfaser erschlossen werden dürften und die restlichen 3 Prozent mit Funk.

Bundesrat beharrt auf Kantonsbeteiligung

In der Vernehmlassung war das Förderprogramm laut dem Bundesrat von einer klaren Mehrheit begrüsst worden. Kantone und Gemeinden forderten jedoch weniger Bürokratie. Der Bundesrat hat die Vorlage daraufhin punktuell angepasst.

Beispielsweise sollen Gemeinden bei der Gesuchseingabe noch keine rechtskräftigen Baubewilligungen benötigen müssen. Diese sollen erst vor der Auszahlung der Fördergelder vorliegen müssen.

Kritisiert wurde ferner die finanzielle Beteiligung der Kantone. Für Rösti ist jedoch klar: «Das ist eine klassische Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen».

(AWP)