Zentrale Massnahme der Reform ist laut einer Mitteilung des Bundesrats vom Mittwoch die Einführung einer sogenannten Integrationsleistung. Sie richtet sich vor allem an junge Menschen unter 25 Jahren mit schweren psychischen Krankheiten.
Die Integrationsleistung soll sie so unterstützen, dass sie nach Möglichkeit den Weg in die Eingliederung statt in die Rente schaffen. Der Bundesrat schätzt, dass dieses Angebot rund 1000 Personen zugute kommen könnte, was rund einem Drittel der Neurenten dieser Alterskategorie entspreche, schreibt er.
Die Integrationsleistung besteht aus einer monatlichen Integrationsentschädigung von rund 1000 Franken und einer individuellen, regelmässigen Integrationsberatung durch die IV-Stelle. Auch das Umfeld der betroffenen Person wird miteinbezogen.
Ziel ist es, die jungen Erwachsenen über einen längeren Zeitraum eng zu beraten und zu begleiten, damit sie die krankheitsbedingten Herausforderungen besser meistern und schrittweise an den beruflichen Eingliederungsprozess herangeführt werden können.
Hintergrund dieser Pläne ist, dass laut Bundesrat die Zahl der Personen, die neu eine IV-Rente beziehen, in den letzten Jahren in allen Altersgruppen gestiegen ist; vor allem bei Jungen.
Grund für die Zunahme bei den jungen Erwachsenen sind vor allem psychische Erkrankungen. Diese Entwicklung lasse sich auch in anderen Ländern beobachten, schreibt der Bundesrat.
Fallführung wird gesetzlich verankert
Die Integrationsreform enthält laut Mitteilung aber auch Massnahmen zur beruflichen Integration anderer Altersklassen. So soll die Fallführung als Aufgabe der IV-Stellen verbindlich im Gesetz verankert werden. Die versicherte Person wird durch den gesamten IV-Prozess von den Eingliederungsmassnahmen bis zur Rentenprüfung hinweg begleitet und an schwierigen Übergängen unterstützt.
Der Bundesrat will auch die Rolle der Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) stärken, indem diese unter anderem vermehrt selber Untersuchungen sollen durchführen können. Die Reform sieht ausserdem vor, den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen zu verbessern.
Weiter will der Bundesrat mit der Reform auch einzelne Ausdrücke ersetzen, die von Betroffenen als herabsetzend und veraltet wahrgenommen werden. Ersetzt werden sollen etwa alle Formulierungen, die den Ausdruck «der Invalide» oder «die Invalide» enthalten.
Sparen und für mehr Einnahmen sorgen
Die Aufgabe der IV besteht darin, Betroffene nach Möglichkeit wieder einzugliedern oder gegebenenfalls eine ökonomische Grundsicherung in Form einer Rente oder Ergänzungsleistung bereitzustellen.
Die IV ist heute strukturell defizitär, und die finanzielle Lage verschlechtert sich weiter. Seit Anfang der 1990er Jahre liegen die Ausgaben mit wenigen Ausnahmen über den Einnahmen. Grund dafür ist insbesondere die zunehmende Zahl von IV-Rentenbeziehenden. Zwischen 2019 und 2024 stieg diese um 9600 Personen an.
Eine beziehungsweise einer von zehn Rentenbeziehenden ist jünger als dreissig Jahre, wie ein Dokument des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zeigt.
Zur Sanierung der IV-Finanzen sieht der Bundesrat ausgaben- wie auch einnahmenseitige Massnahmen vor. So soll etwa die Schwelle für den Anspruch auf eine ganze IV-Rente von einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent auf 80 Prozent erhöht werden.
Auch sollen die Versichertenbeiträge um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Je 0,1 Prozentpunkte sollen Versicherte und Arbeitgeber übernehmen.
(AWP)
