Im Jahr 2019 hatte die EU bekanntlich im Streit um das institutionelle Rahmenabkommen die Börsenäquivalenz der Schweiz nicht verlängert. Um negative Auswirkungen für die Schweiz zu verhindern, hatte der Bundesrat daraufhin in einer Verordnung Schutzmassnahmen eingeführt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass Wertpapierfirmen aus der EU auch weiterhin Aktien von Schweizer Gesellschaften an Schweizer Börsen handeln können.

Die Verordnung wurden nun in ordentliches Recht überführt. Konkret wurden sie in das Finanzinfrastrukturgesetz aufgenommen. Der entsprechenden Gesetzesanpassung haben die eidgenössischen Räte im laufenden Jahr angenommen. Die Anpassung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Massnahmen seien trotz der Überführungen in das Finanzinfrastrukturgesetz ausserordentlich und temporär, heisst es weiter. Sie hätten zunächst eine Gültigkeit von fünf Jahren. Der Bundesrat könne die Massnahmen gegenüber der EU auch vor Ablauf der Frist deaktivieren. In einer Mitteilung vom Februar 2023 hatte der Bundesrat betont, nach wie vor eine unbefristete Börsenäquivalenz anzustreben.

(AWP)