Die Landesregierung beauftragte anlässlich ihrer Sitzung vom Freitag das Verteidigungsdepartement, bis Juni 2027 eine Vorlage auszuarbeiten, wie sie mitteilte. Mit dem Erlass will der Bundesrat drei vom Parlament angenommene Motionen umsetzen.
Das geplante Cybersicherheitsgesetz soll laut Communiqué Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler von Software und Hardware definieren. Zudem will der Bundesrat Grundlagen für die Marktüberwachung und ein Vertriebsverbot für unsichere Produkte schaffen. Für Hosting- und Cloud-Anbieter sind unter anderem Mitwirkungs- und Abwehrpflichten bei Cyberbedrohungen vorgesehen.
Die Regelung orientiert sich den Angaben zufolge am europäischen Cyber Resilience Act. Ziel sei, die administrative Belastung der Unternehmen tief zu halten.
(AWP)
