Die Telekommunikation habe sich in den letzten Jahren rasant entwickelt, sagte Kommunikationsministerin Doris Leuthard am Donnerstag vor den Medien in Bern. Mit der Gesetzesrevision wolle der Bundesrat den Wettbewerb fördern und die Telekomunternehmen administrativ entlasten. Gleichzeitig wolle er den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern.

Im Sommer seien jeweils die Roaming-Gebühren das grosse Thema, stellte Leuthard fest. Gelöst werden könnte das Problem mit einem Abkommen mit der EU. Ohne ein Rahmenabkommen werde es ein solches aber nicht geben.

Der Bundesrat will nun auf anderem Weg gegen unverhältnismässig hohe Tarife für das Zugreifen auf ein Mobilnetz im Ausland vorgehen. Mit dem neuen Gesetz könnte er Mobilfunkanbieterinnen verpflichten, ihren Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbietern zu ermöglichen und ihnen Pakete mit Roamingdienstleistungen zu fixen Preisen anzubieten.

Weiter könnte er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen. Und er könnte Vorschriften über die Abrechnungsmodalitäten erlassen - zum Beispiel verlangen, dass Gespräche sekundengenau abgerechnet werden. In der Vernehmlassung waren vor allem Preisobergrenzen auf Kritik gestossen.

Ein weiteres Ärgernis für die Konsumenten sind unerwünschte Werbeanrufe. Der Bundesrat will die Telekomunternehmen nun verpflichten, unlautere Werbung zu bekämpfen. Sie sollen ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, Werbeanrufe herauszufiltern - wie Spam-E-Mails. Bei den Werbeanrufen sei eine Analyse der Eigenschaften von Nachrichten zwar schwieriger, aber ebenfalls möglich, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament.

Ferner sollen die Telekomunternehmen sicherstellen und kontrollieren müssen, dass Nummern aus Blöcken, die sie ins Ausland weitergeben, nicht für unlautere Werbemitteilungen genutzt werden. Und Kundinnen und Kunden ohne Telefonbucheintrag sollen jenen mit Sterneintrag gleichgestellt werden.

Den Konsumenten kommt auch zu Gute, dass künftig alle Anbieterinnen Anspruch darauf haben sollen, die gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen gegen eine angemessene Entschädigung mitzubenutzen. Liegenschaftseigentümer und Telekomunternehmen müssen die Mitbenutzung gewähren.

Der Zugang auf die letzten Meter innerhalb von Gebäuden sei eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit, schreibt der Bundesrat. Diese Voraussetzung fehle, wenn einem Unternehmen die Anbindung eines Mehrfamilienhauses an das eigene Netz verwehrt werde.

Anderes will der Bundesrat nicht "auf Vorrat" regeln, wie Leuthard es ausdrückte. So soll die Technologieneutralität nur im Grundsatz im Gesetz verankert werden.

Kommt es zu einem Marktversagen, soll der Bundesrat vorschreiben können, dass der Zugang zum Teilnehmeranschluss technologieneutral ausgestaltet werden muss. Marktbeherrschende Anbieterinnen müssten damit den Zugang nicht nur zu den traditionellen Kupferanschlussleitungen gewähren, sondern auch zu Glasfaserkabeln.

Auf eine Pflicht zur Netzneutralität verzichtet der Bundesrat vorerst: Er will den Unternehmen nicht vorschreiben, dass sie Daten und Inhalte im Internet gleich behandeln müssen, wie das die EU und die USA tun. Im Moment gebe es keine Anzeichen dafür, dass die Netzneutralität verletzt werde, sagte Leuthard.

Der Bundesrat will aber mit einer Informationspflicht Transparenz schaffen. Die Unternehmen sollen die Kunden und die Behörden informieren müssen, wenn sie Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung unterschiedlich behandeln, zum Beispiel unterschiedlich rasch verbreiten. Informieren müssen die Anbieterinnen auch über die Qualität ihrer Dienste, etwa die Geschwindigkeit des Internetzugangs.

Unter das Kapitel "Deregulierung" fällt die Abschaffung der generellen Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen. Künftig wird nur noch registriert, wer öffentliche Ressourcen nutzt, etwa konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Blöcke von Telefonnummern. Eine Konzession zur Nutzung des Funkspektrums ist nur noch in Ausnahmefälle erforderlich.

Auf der anderen Seite will der Bundesrat die Unternehmen verpflichten, Massnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen zu treffen. Das hat er nach der Vernehmlassung neu beschlossen. Damit will er auch verhindern, dass die Unternehmen bei entsprechenden Vorkehrungen wegen Unterdrückens von Informationen belangt werden können.

Schliesslich wird mit der Revision eine Grundlage für die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie geschaffen. Nun ist das Parlament am Zug.

(SDA)