Wesentliche Fragen in den Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU seien noch nicht geklärt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. So sei der Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Anerkennung der Börsenäquivalenz offen.

Letztere erachte der Bundesrat als erforderlich. Gleichzeitig sei der zweite Schweizer Beitrag eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspreche somit den Schweizer Interessen. Würden die angestrebten Resultate mit der EU nicht eintreten, könne das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen, schreibt der Bundesrat.

In der Mitteilung hält er weiter fest, dass die Verhandlungen mit der EU auf Basis des bestehenden Mandats fortgeführt werden. Zur Änderung der aktuellen Verhandlungsposition bestehe kein interner Konsens, wie die Gespräche im Verlauf des Sommers gezeigt hätten. Dabei ging es um die flankierenden Massnahmen.

Der Kohäsionsbeitrag von 1,3 Milliarden Franken ist politisch umstritten. Die SP befürwortet die Zahlung, die SVP lehnt sie ab. Die CVP und die FDP haben in der Vernehmlassung dafür plädiert, den Beitrag an Bedingungen zu knüpfen. Eine zwingende Voraussetzung ist für sie die unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung. Diese will die EU jedoch nur gewähren, wenn eine Einigung beim Rahmenabkommen zustande kommt.

Mit den 1,302 Milliarden Franken will der Bundesrat zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den EU-Staaten beitragen. Als Themenschwerpunkte hat er Berufsbildung und Migration festgelegt. 1,102 Milliarden Franken sind zugunsten der EU-13-Länder im Osten vorgesehen, unter anderem für Berufsbildungsprojekte. Je nach Prioritäten der Partnerländer können auch Gelder für Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit oder Sicherheit eingesetzt werden.

200 Millionen Franken sollen für Migrationsprojekte eingesetzt werden - und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von der Migration besonders stark betroffen sind. In diesem Kontext hat der Bundesrat am Freitag auch eine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet.

Der Rahmenkredit Kohäsion beträgt 1046,9 Millionen Franken, der Rahmenkredit Migration 190 Millionen Franken. Hinzu kommt der Eigenaufwand der Bundesverwaltung im Umfang von 65,1 Millionen Franken. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 1,302 Milliarden Franken.

(SDA)