Alex Farinelli (FDP/TI) fordert im Vorstoss, den Konsumentenschutz im Zusammenhang mit digitalen und sich laufend erneuernden Abos zu stärken, etwa für Streamingdienste oder Online-Plattformen.

Gemäss seinem Vorstoss sollen einseitige Preiserhöhungen nur zulässig sein, wenn sie auf transparenten Kriterien beruhen und im Vertrag vorab mitgeteilt worden sind. Allgemeine Klauseln, die nicht ausreichend bestimmte oder nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen zulassen, sollen als missbräuchlich gelten.

Anbieterinnen und Anbieter solcher Abos will Farinelli verpflichten, Nutzerinnen und Nutzer klar über eine Änderung, deren Gründe und mögliche Lösungen zu informieren. Zudem soll ein kostenfreies Rücktrittsrecht haben, wer von einer wesentlichen einseitigen Preiserhöhung betroffen ist.

Anbieter von digitalen Abonnementsdiensten hätten in den vergangenen Jahren die Preise immer wieder erhöht, schrieb Farinelli zur Begründung seines Vorstosses. Sie stützten sich dabei auf allgemeine Geschäftsbedingungen, die ihnen grossen Spielraum für einseitige Änderungen liessen.

Der Bundesrat beantragt ein Ja zu der Motion. Gründe gab er in seiner Stellungnahme nicht an. Nun hat der Ständerat zu entscheiden.

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(AWP)