Ziel der sogenannten Gigabitstrategie ist es, Wohn- und Geschäftsgebäude in dünn besiedelten Gebieten mit schnellen Festnetzanschlüssen von mindestens einem Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) im Download zu versorgen. Damit soll ein digitaler Graben zwischen Stadt und Land verhindert werden.
Gemäss der Botschaft sind rund 24 Prozent der Gebäude mit Wohn- oder Geschäftseinheiten in der Schweiz nicht mit einer Leistung von einem Gbit/s angeschlossen, weil sie weder mit Glasfaser noch mit modernen Kabelnetzen erschlossen sind. Bei den Glasfasernetzen bis ins Gebäude lag die Abdeckung im Jahr 2024 bei 50 Prozent - im Vergleich zu 69 Prozent in der EU. Die Schweiz liegt hier also zurück.
Insgesamt 730 Millionen Franken
Der Handlungsbedarf ist laut dem Bundesrat akut: Ab den 2030er-Jahren stellt die Swisscom schrittweise die alten Kupfernetze ein. Ohne staatliche Hilfe drohen schätzungsweise 10 Prozent der Haushalte und Geschäfte in der Schweiz vom schnellen Internet abgehängt zu werden, weil sich der Glasfaserausbau für private Anbieter dort nicht lohnt.
Das geplante Förderprogramm sieht Mittel von insgesamt bis zu 730 Millionen Franken vor. Die Hälfte davon - maximal 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037 - soll der Bund übernehmen. Finanziert werden soll dieser Anteil aus künftigen Einnahmen von Mobilfunk-Konzessionsgebühren. In der vergangenen Woche hatte die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) die Ausschreibung dazu lanciert.
Die andere Hälfte der Fördergelder müssen gemäss der Vorlage die betroffenen Kantone beisteuern, wobei sie die Kosten ganz oder teilweise an die Gemeinden überwälzen können. Die Teilnahme soll für Kantone und Gemeinden freiwillig sein. Gesuchstellerinnen bleiben die Gemeinden, welche die Wirtschaftlichkeitslücke unrentabler Ausbauprojekte decken lassen können.
Vereinfachungen nach Kritik
In der Vernehmlassung wurde das Förderprogramm von einer klaren Mehrheit begrüsst. Kantone und Gemeinden forderten jedoch weniger Bürokratie. Der Bundesrat hat die Vorlage daraufhin punktuell angepasst.
Beispielsweise sollen Gemeinden bei der Gesuchseingabe noch keine rechtskräftigen Baubewilligungen benötigen müssen. Diese sollen erst vor der Auszahlung der Fördergelder vorliegen müssen. Um den Wettbewerb zu sichern, müssen Betreiberinnen konkurrierenden Anbietern Zugang zu den geförderten Infrastrukturen gewähren. Die Preise für den Zugang von Drittanbietern zu geförderten Netzen werden vom Bundesrat gemäss der Botschaft auf Verordnungsstufe festgelegt, anhand branchenüblicher Richtwerte.
Das Förderprogramm soll bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes starten. Die Programmdauer wurde nach der Vernehmlassung von sieben auf acht Jahre verlängert, mit Option auf maximal drei Jahre Verlängerung, falls die Mittel nicht ausgeschöpft sind.
Rösti will Stadt-Land-Graben zuschütten
Fördergelder sollen primär in den Ausbau von Glasfasernetzen fliessen, wie es weiter hiess. Um hohe Kosten bei extrem abgelegenen Häusern zu verhindern, kann der Bundesrat Höchstbeträge pro Anschluss festlegen. Wird dieser Schwellenwert bei Glasfaser überschritten, muss entweder auf günstigere Funktechnologien umgeschwenkt werden oder die Gemeinde muss die Differenz selbst zahlen.
Mit dem Ausbau der Infrastruktur kann nun das Parlament entscheiden. Ihm liegt neben dem referendumsfähigen Breitbandfördergesetz ein Verpflichtungskredit von 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037 vor.
Kommunikationsminister Albert Rösti hatte zum Beginn der Vernehmlassung vor anderthalb Jahren in Erinnerung gerufen, dass für ihn der Ausgleich zwischen Stadt und Land ein zentrales Ziel sei. Dabei gehe es auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wenn Menschen im ländlichen Raum im Homeoffice arbeiten könnten, würde das auch bedeuten, dass die Zahl der Bewegungen von Pendlerinnen und Pendlern nicht ohne Not erhöht werde - oder sogar reduziert werden könne.
(AWP)
