Innerhalb dieser Frist können sie zwar nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet, jedoch bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) umgetauscht werden. Als die Umtauschfrist 1921 eingeführt wurde, ging man davon aus, dass nicht zurückgegebene Banknoten verloren oder kaputt gegangen waren.

Seither hätten sich die Umstände stark verändert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Lebenserwartung sei stark gestiegen, die Mobilität der Bevölkerung habe zugenommen. Im Einvernehmen mit der SNB will er die Umtauschfrist daher aufheben.

Damit soll verhindert werden, dass jemand Banknoten im Besitz hat, die plötzlich ihren Wert verloren haben. Potenzielle Opfer sind die Erbinnen und Erben oder ausländische Arbeitskräfte, die Banknoten alter Serien in ihrem Herkunftsland aufbewahren. Mit der Aufhebung der Frist würde die Schweiz ihre Praxis an jene der wichtigsten Industrieländer angleichen.

Die Erlöse der nicht umgetauschten Banknoten bis zur fünften Serie flossen jeweils in einen Fonds, der ungedeckte Elementarschäden bei Naturkatastrophen deckt. Deshalb gilt die Aufhebung der Umtauschfrist erst ab der 6. Serie.

Diese wurde ab 1976 in Umlauf gebraucht. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Nach Angaben der Finanzverwaltung sind von der Serie noch Noten im Wert von rund 1,14 Milliarden Franken im Umlauf. Die Umtauschfrist läuft im Mai 2020 aus.

Bis am 16. November 2017 läuft nun die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung. Die SNB hat vergangenes Jahr begonnen, die 9. Serie Banknoten in Umlauf zu bringen. Die 50er-Note ist die erste dieser Serie. Am 17. Mai folgte die 20er-Note.

(SDA)