Das Ansehen der Bundesanwaltschaft sei "massiv geschädigt worden", erklärte Kommissionssprecher Lorenz Hess (BDP/BE) am Mittwoch. Als Hauptgründe nannte er die informellen Kontakte zwischen Lauber und Gianni Infantino, dem Chef des Weltfussballverbands Fifa, sowie die mangelnde Transparenz bei der Aufarbeitung der Affäre.

Hess erinnerte auch daran, das Lauber dazu unkorrekte Angaben gemacht hatte. Erst bei Vorliegen von Indizien habe Lauber ein drittes Treffen mit Infantino zugegeben.

Für die Kommission fielen zudem juristische Gründe ins Gewicht. So hatte das Bundesstrafgericht eine Verletzung der Strafprozessordnung durch Lauber festgestellt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl gegeben, sagte Hess. Weiter stehe der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung im Raum.

Für die Kommission gibt es auch persönliche Gründe, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Dazu gehört die mangelhafte Aufarbeitung. Die Kommission habe zu keinem Zeitpunkt festgestellt, dass Lauber sein Handeln kritisch hinterfragt habe, sagte Hess.

Leicht hatte sich die Gerichtskommission den Entscheid nicht gemacht. Sieben Monate lang habe sie sich mit dem Geschäft befasst, sagte Hess. Die Kommission sehe sich als politisches Organ und nehme daher auch eine politische Gesamtwürdigung vor. Die Summe der juristischen und persönlichen Gründe hätten zur Nichtwiederwahl-Empfehlung geführt.

Eine Minderheit der Kommission will Lauber für eine weitere Amtszeit wählen.

(SDA)