Vergeberin des Auftrags ist die Grimselbahn AG. Sie gab einer Firmenallianz unter der Führung der Marti Tunnel AG im Juli den Zuschlag für das Bauvorhaben. Das Konsortium offerierte die Arbeiten für rund 550 Millionen Franken.
Die Grimselbahn AG erhält mit der am Mittwoch publizierten Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts nun auch in juristischen Belangen Gegenwind für ihr Projekt. Mitte September kritisierte die Eidgenössische Finanzkontrolle das Bauvorhaben als «einen klaren Fall von ineffizienter Verwendung öffentlicher Mittel».
Das Bundesverwaltungsgericht muss seinerseits klären, ob bei der Vergabe alles korrekt abgelaufen ist. Die Beschwerdeführer rügten, dass die Zuschlagsempfänger sich nicht an alle Vorgaben der Ausschreibung gehalten hätten. Dies habe Einfluss gehabt auf den offerierten Preis.
Kein zeitlicher Druck
Nach einer ersten summarischen Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es offene Fragen gebe. Zudem seien die für die Auslösung des Projekts notwendigen Bundesmittel nicht freigegeben. Es sei deshalb nicht erstellt, dass mit der Umsetzung unverzüglich begonnen werden könne.
Hinzu kommt gemäss Gericht, dass das öffentliche Interesse an einem multifunktionalen Grimseltunnel offenbar keineswegs unbestritten sei. Es verweist auf den Bericht der Finanzkontrolle.
Mit dem Grimseltunnel-Projekt sollen Meiringen BE und Oberwald VS auf einer Bahnstrecke von fast 28 Kilometern miteinander verbunden werden - 22 Kilometer davon sind im Berg. Parallel zum Bahnstollen ist zwischen Innertkirchen BE und Oberwald ein Stollen für die Verlegung einer Höchstspannungsleitung vorgesehen. (Verfügung B-5391/2026 vom 2.10.2026)
(AWP)
