(SDA)
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll von 1 Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die BVG-Kommission. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
04.09.2018 15:49
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