In dem Streit ging es um Abschreibungen über insgesamt eine Milliarde Dollar, die das Schweizer Geldhaus Anfang 2016 auf Risikokredite vorgenommen hatte. Die von vier Pensionsfonds angeführten Kläger sahen sich durch das damalige CS-Management irregeführt, da dieses vor den Abschreibungen noch von "umfassenden" Risikokontrollen bei notleidenden Krediten gesprochen hatte.

Die CS hatte Täuschungsvorwürfe von sich gewiesen. Mit dem Vergleich ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Er muss noch von einem Bundesgericht in Manhattan gebilligt werden.

(SDA)