Der Credit Suisse Securities und weiteren CS-Einheiten war es in Folge eines Gerichtsbeschlusses zeitweise untersagt gewesen, als Emittentin oder Beraterin für Investmentfonds aufzutreten, wie einer in der Nacht auf Donnerstag veröffentlichten Mitteilung der SEC zu entnehmen ist. Dennoch seien sie in diesen Funktionen tätig gewesen. Das Obergericht von New Jersey hatte im Oktober 2022 eine Vergleichsverfügung in einem Verfahren um hypothekenbesicherte Wertpapiere erlassen.
Im Vergleich mit der SEC haben die CS-Einheiten die Anschuldigungen weder zugegeben noch abgestritten. Im Einzelnen zahlen sie über 7,7 Millionen Dollar an Rückerstattungen und Zinsen sowie 3,3 Millionen an Zivilbussen.
Die UBS gab sich am Donnerstag erfreut: «Nach der Identifizierung und Meldung dieser Angelegenheit an die SEC stellt diese Einigung einen weiteren wichtigen Schritt in unseren Bemühungen dar, Rechtsfälle und Altlasten der Credit Suisse proaktiv anzugehen und beizulegen», kommentierte eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.
tp/tv
(AWP)