Das Bundesgericht hatte damals in öffentlicher Beratung eine Beschwerde von Danone mit vier zu einer Stimme abgewiesen. Alpro, eine Tochtergesellschaft von Danone, hatte in der Schweiz einen Haferdrink unter dem Namen «Shhh... this is not milk» («Psst ... das ist keine Milch») vermarktet. Neu heisst der Drink «Shhh... this is tasty», wie Danone Schweiz am Dienstag mitteilte.

Nach Auffassung des Gerichts darf der Begriff «Milch» auch dann nicht verwendet werden, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich gerade nicht um Milch handelt. Man habe den Entscheid des Gerichts zur Kenntnis genommen und die Verpackung nun entsprechend angepasst, schreibt Danone Schweiz. Neu enthalte das Getränk zudem keinen Zucker mehr.

Nach Schweizer Recht ist Milch laut dem Bundesgericht definiert als «das durch Melken gewonnene Erzeugnis aus der Eutersekretion von Tieren der Gattung der Säugetiere». Diese Bezeichnung sei geschützt und dürfe nicht für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Das Gericht bemängelte, dass die Aufmachung der Hafergetränke-Packung, Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre führen könnte.

Das Zürcher Kantonslabor hatte den Verkauf des Produkts bereits im März 2022 untersagt, da es gegen die Bestimmungen des Lebensmittelrechts verstosse. Dieser Entscheid wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, worauf Danone den Fall an das Bundesgericht weiterzog.

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(AWP)