Der Artikel vom 28. März 2019 enthalte zahlreiche inakzeptable Unterstellungen und Behauptungen, heisst in der Medienmitteilung des Anwalts. Sie entsprächen nicht den Tatsachen.

Weitere widerrechtliche Eingriffe in seine Privatsphäre werde Darbellay nicht tolerieren. Er behalte sich alle rechtlichen Mittel zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte vor.

Das Bezirksgericht Zürich habe am 2. Mai seine superprovisorische Verfügung vom 27. März bestätigt. Der Artikel stelle einen Eingriff in den geschützten Privat- und Intimbereich von Christoph Darbellay dar, schreibt der Anwalt.

Der Artikel war trotz des Publikationsverbots erschienen. Für die Print-Ausgabe war die Verfügung des Gerichts zu spät eingetroffen. Das Heft war bereits gedruckt gewesen und hatte sich im Postversand befunden, wie die "Weltwoche" mitgeteilt hatte.

Der umstrittene Text von Autor Alex Baur sowie alle Hinweise darauf erschienen am 28 März in der elektronischen Ausgabe geschwärzt. In der Print-Ausgabe vom gleichen Tag hingegen war der Artikel regulär zu lesen.

Im Artikel geht es um einen Streit rund um Unterhaltszahlungen. Der verheiratete Darbellay hatte im Vorfeld der Walliser Regierungsratswahlen von 2017 einen Seitensprung gebeichtet, aus dem ein Kind hervorging.

Der frühere CVP-Nationalrat und langjährige Parteipräsident ist seit 2017 Walliser Volkswirtschafts- und Bildungsdirektor. Der Agrarwissenschaftler aus Martigny-Combe wurde mit dem drittbesten Resultat in die Regierung gewählt. Der 48-Jährige ist vierfacher Vater.

Die "Weltwoche" hatte sich gegen die vorsorgliche Zensur gewehrt. Diese sei "nicht berechtigt", hatte Chefredaktor Roger Köppel in einem Video zur Ausgabe erklärt. Es handle sich beim Betroffenen um eine öffentliche Person.

(SDA)