Der deutsche Bundestag verabschiedete in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz. Er regelt die Zuständigkeit und das Verfahren einschliesslich des Rechtsschutzes für Vollstreckungshilfeersuchen neu, was das Eintreiben von Bussgeldern vereinfachen soll.
Die Bussgelder für Verstösse wie zu schnelles Fahren oder Falschparken sind in der Schweiz erheblich höher als in Deutschland. Wer in Deutschland zum Beispiel bis zu zehn Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss dafür 20 Euro (ohne Auslagen und Gebühren) zahlen. In der Schweiz sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von sechs bis zehn Kilometern innerorts 120 Franken (ca. 127 Euro), ausserorts 100 Franken (ca. 106 Euro) und auf Autobahnen 60 Franken (ca. 63 Euro) fällig.
(AWP)
