Die Reform sieht unter anderem einen höheren Grundfreibetrag vor, ab dem überhaupt Einkommensteuer gezahlt werden muss. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll etwas später greifen, nämlich für zu versteuerndes Einkommen ab 70.600 Euro. Erhöht werden sollen das Kindergeld und die Pauschale, mit der man berufsbedingte Ausgaben geltend macht. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die «Reichensteuer» für hohe Einkommen etwas früher greifen.
Klingbeil sagte mit Blick auf Kritik am Umfang der Entlastungen: «Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden.» Der Entwurf geht nun zu weiteren Beratungen in Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten soll die Reform nach dem Zeitplan der Koalition zum 1. Januar 2027./sam/DP/jha
(AWP)
