Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Laut Finanzministerium sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüsste Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süssungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.

Einnahmen sollen Krankenversicherungsbeiträge stabilisieren

Vorgesehen sind zwei Stufen abhängig vom Zuckergehalt. Ausnahmen soll es für kleine Hersteller geben, allerdings sind hier genaue Grenzen noch offen. Die Bundesregierung strebt eine Befreiung für alle Betriebe an, die im Jahr maximal eine Million Liter produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission genehmigt werden.

Die neue Steuer soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Bund könnte dadurch im nächsten Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, für 2028 sind Einnahmen von 925 Millionen vorgesehen, für die Folgejahre zwischen 875 und 890 Millionen. Das Geld soll genutzt werden, um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Gleichzeitig soll die Steuer aber ein Anreiz für Getränkehersteller sein, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren./tam/DP/men

(AWP)