DATENSCHUTZ: Im Kanton Bern tritt im September 2026 das revidierte kantonale Datenschutzgesetz in Kraft. Mehr als 1000 Berner Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften unterstehen damit direkt der Aufsicht der kantonalen Datenschutzbehörde. Die vier grössten Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun behalten ihre Datenschutzstellen.
LÖHNE: Im Kanton Basel-Stadt wird das vom Grossen Rat beschlossene Lohnmassnahmenpaket für die Verwaltung mehrheitlich ab dem 1. September umgesetzt. Das Paket umfasst in erster Linie eine Anhebung der Einstiegslöhne, Lohnmassnahmen bei der Kantonspolizei und eine Erhöhung der Geldzulagen, wie es heisst. Die Anpassung des Teuerungsausgleichs für alle Lohnklassen folgt per 1. Januar 2027. Das Paket sieht jährliche Mehrausgaben von 18 Millionen Franken vor, plus eine einmalige Ausgabe von 4,3 Millionen Franken. Der Grosse Rat hatte die Gelder sowie die entsprechenden Gesetzesänderungen im Mai in zweiter Abstimmung bewilligt. Davor hatte das Parlament im April über die Vorlage befunden und ein grösseres Paket beschlossen - die Abstimmung musste aber wegen einer nicht gezählten Stimme wiederholt werden.
BUNDESANWALTSCHAFT: Mit dem neuen Reglement über die Organisation und Verwaltung per 1. September 2026 modernisiert die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Struktur. Es stellt die BA organisatorisch, personell und verfahrenstechnisch neu auf. Ziel der Reform ist eine effizientere Verfahrensführung und die gezielte Spezialisierung auf moderne Phänomene wie Cybercrime und Krypto-Delikte.
EU-REGULIERUNG: Teile des EU Cyber Resilience Act (CRA) treten am 11. September in Kraft. Ab dann gelten die ersten verpflichtenden Vorgaben zum Schwachstellenmanagement und zur 24-Stunden-Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen für Produkte mit digitalen Elementen. Schweizer Hersteller und Händler, die entsprechende Software oder vernetzte Geräte im EU-Raum anbieten, müssen diese Anforderungen einhalten. Bei Missachtung drohen hohe Geldbussen oder der Ausschluss vom EU-Markt. Der Bundesrat hat unter anderem das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) beauftragt, bis Herbst 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für eine eigene entsprechende Schweizer Regelung zur Schaffung einer Gesetzgebung zur Cyberresilienz von digitalen Produkten auszuarbeiten. Bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen soll der internationale Kontext beachtet werden. Die neuen gesetzlichen Grundlagen sollen unter anderem die Vorschriften zur Cybersicherheit bei der Entwicklung und dem Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen festlegen.
(AWP)
