Zwar hatte auch die EU-Kommission im September bereits entsprechende Pläne vorgestellt («EU Kids Act»). Bis sich EU-Parlament und Mitgliedsländer bei dem Vorhaben aber auf einheitliche Linien verständigt haben und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnte viel Zeit vergehen. Die vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte sind noch kein konkretes Gesetzesvorhaben, sondern zunächst eine Absichtserklärung. Somit blieb zunächst auch offen, wann konkret die Beschränkungen in Kraft treten sollen.

Die geplante Übergangsregelung für Deutschland werde Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke «grundsätzlich untersagen», hiess es. Ausnahmen solle es «für nachweislich kindgerechte Angebote geben». Für 13- bis 18-Jährige sind «abgestufte Beschränkungen» vorgesehen. Auch das ähnelt den Plänen der EU-Kommission, wonach Jugendliche ab 13 «Mini-Konten» nutzen sollen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Diese sollen nur begrenzte Funktionen haben und ihre Nutzung auf eine Stunde pro Tag beschränkt sein./jr/DP/stk

(AWP)