Insgesamt stellte das EDA 7100 Rechnungen für Rückholflüge während der Pandemie aus, wie es zu einem Bericht der "SonntagsZeitung" auf Anfrage mitteilte. 1500 sind nach der Zahlungsfrist von dreissig Tagen noch nicht beglichen.

Darum verschickte das EDA Mahnungen an die Säumigen. Der ausstehende Betrag beläuft sich den Angaben zufolge auf 1,7 Millionen Franken. Notfalls holt sich das Departement das Geld mit Betreibungen.

Die Gestrandeten mussten den Flug nicht im Voraus bezahlen. Sie verpflichteten sich aber auf einem Formular dem EDA gegenüber, die damals noch nicht bezifferten Kosten zu übernehmen.

Wie das EDA am Sonntag in Erinnerung rief, erhob es für die Repatriierungsflüge Pauschalbeträge je nach Länge der Strecke. Diese Lösung trafen auch andere Staaten. Für Kurzstreckenflüge von unter 1500 Kilometern stellt das EDA eine Kostenbeteiligung von 400 Franken in Rechnung.

Auf der Mittelstrecke bis 3500 Kilometer werden 600 Franken fällig und für die Langstrecke bis 12'000 Kilometer 1100 Franken. Wer von noch weiter her zurückgeholt wurde, muss 1700 Franken bezahlen. Gemäss dem Verteilschlüssel tragen die Passagiere rund 80 Prozent der Flugkosten, das EDA übernimmt den Rest.

Schweizerinnen und Schweizer kamen auch auf Repatriierungsflügen anderer Staaten unter. Dem EDA sind die Zahlungsmodalitäten für diese Flüge nicht bekannt, wie es gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA festhielt. Es weiss indessen, dass einige dieser Rückkehrer ihr Ticket bereits vor Antritt des Fluges bezahlen mussten.

(SDA)