Für den Unfalltod des Lehrlings, der 2010 in seinem Lehrbetrieb in Appenzell umkam, musste sich niemand verantworten. Eine Anklage gegen den Geschäftsführer, den Lehrlingsverantwortlichen sowie den Hersteller des Warenlifts, in dem sich der Lehrling eingeklemmt hatte, kam wegen schleppender Verfahrensführung nicht zustande. Zu diesem Schluss kam eine unabhängige Expertenuntersuchung des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster.

Drei der sieben Bezirksrichter, darunter der Gerichtspräsident sowie die Vizepräsidentin, sind in den Ausstand getreten, weil sie 2017 in das Verfahren um den Tod des Lehrlings involviert waren. Für die Verhandlung wird das Richtergremium ausnahmsweise um zwei Vermittlerinnen ergänzt, die sonst für Schlichtungsverfahren zuständig sind. Der Prozess findet im Grossratssaal statt.

(SDA)