Ein Sprecher des Justizministeriums sagte mehreren US-Medien, dass Beamte einer Abteilung des Heimatschutzministeriums einen vom Justizministerium erwirkten, gerichtlich genehmigten Durchsuchungsbefehl vollstreckt hätten. Die Massnahme sei Teil einer laufenden strafrechtlichen Untersuchung auf Bundesebene, hiess es weiter. Aus dem Statement ging NBC News zufolge allerdings nicht hervor, dass der Durchsuchungsbefehl in Verbindung mit Omar stand. Auch über die Art der Ermittlungen seien keine weiteren Angaben gemacht worden.
Fox News zitiert zwei mit den Ermittlungen vertraute Quellen mit der Aussage, dass die Durchsuchung zu einer strafrechtlichen Ermittlung wegen mutmasslichen Betrugs gehöre, die in Zusammenhang mit den Einwanderungsunterlagen der in Somalia geborenen Kongressabgeordneten stehe. Dem Sender ABC News liegen ähnliche Informationen vor.
Omar: «Werde mich nicht zum Schweigen bringen lassen»
Omar sprach auf X von einem «Versuch, politische Gegner ins Visier zu nehmen und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes als Waffe einzusetzen». Trump greife sie seit zehn Jahren mit haltlosen Lügen und Schmutzkampagnen an. «Dies ist nur die jüngste Eskalation in seiner Kampagne der politischen Einschüchterung. Ich werde mich nicht zum Schweigen bringen lassen», schrieb sie.
Die schwarze Abgeordnete ist immer wieder heftigen Attacken Trumps ausgesetzt. Mit Blick auf ihre somalischen Wurzeln legte er der US-Bürgerin schon häufiger nahe, sie solle nach Somalia «zurückgehen». Vor Reportern äusserte sich Trump am Montag einmal mehr abfällig über das ostafrikanische Land und Omar. «Ich halte sie für einen schrecklichen Menschen, aber das ist wirklich Sache des Justizministeriums - ich habe damit nichts zu tun», sagte er.
NBC News weist auch auf den Zeitpunkt der Durchsuchung hin - drei Wochen vor der wichtigen Kongresswahl, bei der die linke Abgeordnete Omar in ihrem Bezirk im US-Bundesstaat Minnesota wiedergewählt werden will. Es sei gängige Praxis im Justizministerium, bei Massnahmen kurz vor einer Wahl besondere Vorsicht walten zu lassen, die den Anschein erwecken könnten, einem Kandidaten oder einer Kandidatin zu helfen oder zu schaden, betont der Sender. Es sei dem Ministerium zwar nicht verboten, innerhalb der zwei Monate vor einer Wahl tätig zu werden, doch das entspreche seit langem einer ungeschriebenen Praxis./fsp/DP/zb
(AWP)
