Hauptgrund für die Verbesserung seien Neubewertungsgewinne in Höhe von 6,2 Millionen Euro bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gewesen. Diese stammten vor allem aus dem österreichischen Portfolio. Die Liegenschaften dort hätten eine verbesserte Mietentwicklung gezeigt. Zudem gab es ein positives Wechselkursergebnis, nach einem deutlichen Verlust im Vorjahreszeitraum.
Die Nettomieteinnahmen legten in den ersten sechs Monaten um 1,6 Prozent auf 18,2 Millionen Euro zu. Dabei stützten die Qualität des Portfolios und eine stabile Mietenentwicklung.
Insgesamt umfasste das Portfolio der Gesellschaft per Ende Juni zehn Büro- und Hotelimmobilien in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Deren Gesamtwert wird mit 829,1 Millionen Euro angegeben.
Mit Blick nach vorne wolle die Gesellschaft weiterhin Akquisitionsmöglichkeiten selektiv prüfen. Dabei müssten die Investition die Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich Qualität, Preisgestaltung, Ertragspotenzial, Finanzierung und risikobereinigter Rendite erfüllen, heisst es weiter. Zudem zeigte das Management sich von den langfristigen Fundamentaldaten der Zielmärkte überzeugt.
Ermittlungen gegen Aktionäre in Frankreich
Im Aktionärsbrief wies der Verwaltungsrat noch auf eine nicht näher ausgeführte laufende Voruntersuchung in Frankreich hin. Diese betreffe Personen, «die angeblich Beteiligungen an Unternehmen halten, welche wiederum Aktionäre von EPH sind», heisst es dort. Dabei seien jedoch weder EPH noch Tochtergesellschaften einer Straftat beschuldigt oder angeklagt worden. Nach Kenntnis von EPH sei dies auch nicht Gegenstand der Ermittlungen.
Wegen der Untersuchung seien jedoch bestimmt Vermögenswerte von EPH in Österreich und der Schweiz «vorsorglichen Beschränkungen» unterworfen worden. Diese schränkten etwa Veräusserungen oder weitere Belastungen der Vermögenswerte ein. Die Massnahmen hätten jedoch keine «wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Konzerns oder dessen Fähigkeit, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen», heisst es weiter.
EPH halte die Vorsichtsmassnahmen für ungerechtfertigt und wolle daher angemessene rechtliche Mittel ergreifen.
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(AWP)
