Damit kann ein Schlussstrich unter den Steuerstreit Schweiz-EU gezogen werden. Dieser hatte vor über zehn Jahren begonnen. Im Nachgang zur Finanzkrise waren die Schweizer Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen ins Visier der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geraten.

Die EU kritisierte fünf Steuerregime - auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene - als diskriminierend und wettbewerbsverzerrend, da ausländische Unternehmen im Vergleich zu inländischen privilegiert besteuert wurden.

Der erste Versuch, in der Schweiz neue Regeln für die Unternehmensbesteuerung einzuführen, scheiterte im Februar 2017 an der Urne. Als Folge der daraus resultierenden Verzögerung landete die Schweiz auf der grauen EU-Liste der Steueroasen.

Mit der Annahme der AHV-Steuervorlage am 19. Mai dieses Jahres machten die Stimmberechtigten schliesslich den Weg frei für die Streichung der Schweiz von der EU-Liste.

(SDA)